Im Idealfall keine Steuer
Am 5. November stellten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform vor. Den Firmenerben, die den Betrieb zehn Jahre weiterführen, soll die Steuerschuld im Idealfall komplett erlassen werden.
Bei Unternehmensnachfolgen müssen zunächst nur 15 % des Vermögens versteuert werden. Die restlichen 85 % des Betriebsvermögens sollen dadurch steuerfrei gestellt werden, dass die darauf entfallende Steuerschuld in zehn Jahresschritten um jeweils ein Zehntel ermäßigt wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Betriebsvermögen mindestens 15 Jahre erhalten bleibt und noch 70 % der Lohnsumme gezahlt wird, die zum Zeitpunkt des Erbfalls gezahlt wurde. Für Kleinbetriebe soll es einen Freibetrag von 100.000 bis 150.000 Euro geben. Für den steuerpflichtigen Anteil kann der Erbe seinen Freibetrag nutzen. Geplant ist, dass die Reform schon 2008 in Kraft tritt und rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten soll.